Fünf Prozent statt fünfzehn. Warum wir die verbreitete Branchenzahl nicht übernehmen

Alex Hug

Alex Hug

17. September 2026

Fünf Prozent statt fünfzehn. Warum wir die verbreitete Branchenzahl nicht übernehmen
Wer sich mit Software für Ausschreibungen befasst, trifft schnell auf eine Größenordnung. Acht bis fünfzehn Prozent Einsparung auf die Einkaufspreise, je nach Quelle auch fünf bis fünfzehn. Die Zahl steht auf Anbieterseiten, in Fachbeiträgen und in Unterlagen von Einkaufsberatungen. Sie ist so verbreitet, dass sie in Gesprächen nicht mehr begründet, sondern nur noch genannt wird.

Für eine Zentrale, die ihren Mitgliedern eine gemeinsame Plattform vorschlägt, ist das ein Problem. Anschlusshäuser sind eigenständige Unternehmer. Sie fragen nach.

Wir haben im August 2026 acht öffentlich zugängliche Veröffentlichungen erfasst, die eine solche Angabe machen. Zwei Einkaufsberatungen, vier Softwareanbieter, zwei Fachmedien. Das Ergebnis in einem Satz. Die Spanne ist zitierfähig, überprüfbar ist sie nicht.

Was in den Unterlagen steht, und was nicht


Keine der acht Veröffentlichungen gibt an, gegen welchen Vergleichspreis gerechnet wurde. Nicht andeutungsweise.

Keine nennt eine Stichprobengröße. Sämtliche Angaben sind mit „bis zu" oder mit „durchschnittlich" formuliert. Wie viele Projekte hinter einem Durchschnitt stehen, geht aus keiner der Quellen hervor.

Die am häufigsten wiederholte Einzelangabe lautet, Organisationen, die elektronische Ausschreibungen einsetzen, erzielten durchschnittlich acht Prozent Einsparung. Sie wird einem international tätigen Beratungs- und Benchmarkinghaus zugeschrieben, ohne Jahresangabe und ohne Fundstelle. Eine gezielte Suche nach der zugrunde liegenden Veröffentlichung führte zu keinem Primärdokument. Auffindbar ist die Zuschreibung, nicht die Untersuchung.

Über alle acht Quellen hinweg liegen die genannten Werte zwischen zwei und sechzig Prozent. Das ist der Faktor dreißig.

Warum das kein Formfehler ist


Man könnte das für eine Nachlässigkeit in der Kommunikation halten. Das ist es nicht, und der Grund liegt in der Größe selbst.

Eine Einsparung ist eine Differenz. Sie setzt einen Preis voraus, gegen den gerechnet wird. Welcher Preis das ist, verändert das Ergebnis nicht um Nachkommastellen, sondern um ein Vielfaches. Derselbe Vorgang lässt sich als sieben Prozent oder als vierunddreißig Prozent Einsparung darstellen, ohne dass eine der beiden Angaben unwahr wäre.

Eine Prozentangabe ohne Vergleichsbasis ist damit nicht nur unvollständig. Sie ist ohne Aussagegehalt. Sie lässt sich weder bestätigen noch widerlegen, und sie lässt sich auf den eigenen Fall nicht übertragen, weil unbekannt bleibt, was gemessen wurde.

Für eine Verbundgruppe hat das eine praktische Folge. Eine Zahl, die im Beirat oder in der Mitgliederversammlung nachgefragt wird und dann keine Herleitung hat, trägt keinen Beschluss. Sie kostet Vertrauen, und zwar genau bei den Häusern, deren Teilnahme das Vorhaben trägt.

Was wir stattdessen tun


Wenn die verbreitete Zahl nicht überprüfbar ist, bleiben zwei Möglichkeiten. Man kann sie weiter zitieren, oder man rechnet ohne sie.

Wir rechnen ohne sie und setzen fünf Prozent an, offengelegt als Annahme und unterhalb aller erfassten Angaben. Bezogen wird die Rechnung auf den indirekt beschaffbaren Bedarf, also Energie sowie bezogene Dienstleistungen und Beratungen. Die beiden übrigen Eingangsgrößen, Umsatzrendite und Kostenstruktur mittelständischer Unternehmen, stammen aus dem KfW-Mittelstandspanel 2025, einer frei zugänglichen und anbieterunabhängigen Quelle.

Das Ergebnis fällt deutlicher aus, als die Ausgangsfrage erwarten lässt. Fünf Prozent Preisreduktion auf diesen Teil der Kosten verbessern das Ergebnis vor Steuern im Handel um 21,5 Prozent, im Verarbeitenden Gewerbe um 13,7 und im Baugewerbe um 9,3.

Je dünner die Marge, desto größer die relative Wirkung derselben absoluten Einsparung. Der Handel ist die Branche mit der dünnsten Marge. Für Verbundgruppen des Handels ist das keine Randnotiz.

Was diese Nachrechnung nicht behauptet


Sie weist nicht nach, dass die Angabe von acht bis fünfzehn Prozent unzutreffend wäre. Ein solcher Nachweis wäre nur mit einer Untersuchung zu führen, die uns nicht vorliegt.

Sie weist nach, dass sich aus den Veröffentlichungen nicht feststellen lässt, worauf sich die Angabe bezieht, und dass sie damit weder als richtig noch als falsch überprüfbar ist. Der Unterschied zwischen diesen beiden Aussagen ist erheblich.

Und sie gilt für die eigene Angabe genauso. Die Ergebniswirkung von fünf Prozent, die auf unserer Startseite steht, stand dort bis zur Veröffentlichung dieser Untersuchung ohne Herleitung. Sie erfüllt damit dasselbe Kriterium wie die acht übrigen Fundstellen und steht als neunter Eintrag in derselben Übersicht. Die Untersuchung ist die Herleitung dazu.

Häufige Fragen


Heißt das, Sourcing-Software spart nichts? Nein. Es heißt, dass die verbreitete Zahl keine belastbare Grundlage für eine Entscheidung ist. Die Wirkung lässt sich begründen, und genau das tun wir in den Kapiteln 3 bis 6 der Untersuchung, ohne eine einzige Prozentzahl aus der Branche zu übernehmen.

Warum nennen Sie die geprüften Quellen nicht beim Namen? Im Blog nicht, in der Untersuchung schon. Dort stehen alle neun Fundstellen im Wortlaut, mit Datum des Abrufs, damit sich jede Angabe nachprüfen lässt. Es geht um die Methode, nicht um einzelne Häuser.

Wir arbeiten schon lange mit einer Einsparungsquote in unserer Planung. Was jetzt? Prüfen Sie, gegen welchen Preis Ihre eigene Quote gerechnet wird. Wenn es der zuletzt tatsächlich bezahlte Preis ist, ist die Quote belastbar. Wenn es das Erstangebot des späteren Zuschlagsempfängers ist, beschreibt sie etwas anderes.

Der nächste Schritt


Die vollständige Untersuchung umfasst neun Kapitel und einen Anhang, in dem sämtliche Annahmen mit ihrer Wirkung, alle Rechenwege, die neun Fundstellen im Wortlaut und eine Aufstellung dessen stehen, was wir verworfen haben und warum. Sie ist so angelegt, dass sich jede Zahl nachrechnen und mit anderen Annahmen wiederholen lässt.

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