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Bedarfsbündelung unternehmensübergreifend

Der wirtschaftliche Mechanismus hinter den 5 Prozent: warum Bündelung nicht nur bessere Preise verhandelt, sondern überhaupt erst einen Markt erzeugt.

Was ist Bedarfsbündelung?

Bedarfsbündelung unternehmensübergreifend bedeutet, dass mehrere rechtlich unabhängige Unternehmen – etwa die Mitglieder einer Verbundgruppe oder Einkaufskooperation – ihren Bedarf für eine Warengruppe gemeinsam ausschreiben, statt jeweils einzeln zu verhandeln. Ausgeschrieben wird eine Warengruppe, nicht ein Gesamtvolumen: der einzelne Bedarf bleibt zugeordnet, nur die Verhandlung läuft zentral.

Bündelung erzeugt überhaupt erst einen Markt

Rechnet man den indirekt beschaffbaren Bedarf eines Handelsunternehmens auf fünfzehn bündelbare Warengruppen, ergibt sich folgendes Bild.

Volumen je Warengruppe und Jahr
Ein Anschlusshaus mit 5 Mio. € Umsatz allein rund 55.000 €
20 Anschlusshäuser gemeinsam rund 1,1 Mio. €
50 Anschlusshäuser gemeinsam rund 2,7 Mio. €

Ein Auftrag über 55.000 Euro im Jahr rechtfertigt für keinen der Beteiligten den Aufwand eines strukturierten Verfahrens. Der Einkäufer verlängert den bestehenden Vertrag, und der Anbieter kalkuliert nachlässig oder gibt gar kein Angebot ab. Bei über einer Million Euro verhält sich derselbe Anbieter anders – erst ab dieser Größenordnung lohnt sich für beide Seiten der Aufwand eines echten Wettbewerbsverfahrens.

Was das für Ihr Ergebnis bedeutet

Wie sich eine realistische, konservativ angesetzte Preisreduktion auf den indirekt beschaffbaren Bedarf in eine Ergebnisverbesserung übersetzt – mit offengelegten Annahmen und vollständigem Rechenweg – steht im White Paper "Was Sourcing-Software wirklich spart".

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Bündeln, ohne dass jemand mitliest

Bündelung zwischen rechtlich unabhängigen, teils konkurrierenden Unternehmen wirft eine zweite Frage auf: wie verhindert man, dass ein Mitglied die Daten eines anderen einsehen kann. Das ist der eigentliche technische und kartellrechtliche Kern des Themas.

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